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Sparerfreibetrag |
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Der Sparerfreibetrag wurde zu Beginn dieses Jahres von 1550 Euro (Alleinstehende) bzw. 3100 Euro (Ehepaare) auf 1370 bzw. 2740 Euro gesenkt. Dass heißt, dass steuerpflichtige Kapitalerträge (Zinsen und Dividende) bis zu diesen Bemessungsgrenzen steuerfrei bleiben. Dieser Sparerfreibetrag wird wirksam, wenn man sogenannte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge, wie für Sparbücher, Depots oder diverse Konten bei einem Kreditinstitut veranlasst hat.
Maximale Einbußen: 180 bzw 360 Euro
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Arbeitnehmersparzulage |
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Die Arbeitnehmersparzulage wird in den alten Bundesländern von 20 auf 18 Prozent, in den neuen Bundesländern von 25 auf 22 Prozent reduziert. Dass heißt, es ist nur noch ein Höchstbetrag von 400 Euro statt 408 Euro vorhanden. Diese Zulage stellt eine Förderung des Staates dar, wenn man Geld in Aktien investiert hat. Sie ist einkommensabhängig, wobei die Grenze bei Alleinstehenden bei 17.900 Euro bzw. Verheirateten 35.800 Euro liegt.
Maximale Einbußen: 8 Euro
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Abfindungen |
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Kündigt ein Arbeitgeber ein Dienstverhältnis, sind entsprechende Abfindungen steuerfrei. Ab 2004 gilt hierfür die neue Obergrenze von 7200 Euro (2003: 8181 Euro). Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so betrug bislang der Höchstbetrag 10.226 Euro, jetzt 9000 Euro. War man nach Verlassen des Arbeitsverhältnisses bereits 55 Jahre und hatte mindestens 20 Jahre gearbeitet, so ist es jetzt nur noch möglich einen Betrag von 11.000 Euro (bisher 12.271 Euro) abzusetzen.
Maximale Einbußen: 981 Euro
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Sachprämien |
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Weiterhin wurden die Freibeträge für die vom Arbeitgeber zugewendeten Sachprämien von 1224 auf 1080 Euro gekürzt.
Maximale Einbußen: 144 Euro
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Heirats- und Geburtshilfen |
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Heirats- und Geburtshilfen wurden von 358 auf 315 Euro gekürzt.
Maximale Einbußen: 43 Euro
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Jobticket |
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Das Jobticket, was als Zuschuss vom Arbeitgeber zu verstehen ist, beinhaltet Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, welche bis 2003 steuerfrei waren, jetzt sind diese ebenfalls steuerpflichtig. Diese Regelung kann nur umgangen werden, wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalisierung vornimmt.