Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie 

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage, die einen steuerlichen Zuschuss von Staat darstellt, kann nur einmal beantragt werden und ist für eine Laufzeit von 8 Jahren vorgesehen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollte sie schon abgeschafft werden, mit Hilfe des Vermittlungsausschusses blieb sie vorerst bestehen und wurde jedoch um rund 30 Prozent gekürzt. Zukünftig werden Neu- und Altbauten gleich gefördert, dass heißt, 1 Prozent der Anschaffungskosten oder der jährliche Höchstbetrag ist mit 1250 Euro für beide Bauarten festgelegt. Früher konnte man für Neubauten den doppelten Betrag für eine Förderung bekommen. Dieser Grundbetrag kann sich jedoch wieder durch die Anzahl der Kinder erhöhen. So erhält man für jedes Kind zusätzlich 800 Euro (vorher 767 Euro).

Weiterhin besteht auch bei dem Erwerb von Gebrauchtimmobilien die Änderung, dass die volle Förderung erst dann gewährleistet ist, wenn ein Kaufpreis von über 125.000 Euro vorliegt. Ein weiterer steuerlicher Einschnitt ist bei der Bemessungsgrenze für das Einkommen zu verzeichnen, wobei Ehepaare innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 140.000 Euro (vorher 163.614 Euro) und Singles 70.000 Euro verdienen dürfen. Für jedes Kind erhöht sich dann der Betrag um 30.000 Euro. Somit reduziert sich der staatliche Zuschuss gerade für künftige Bauherren und Käufer von Neubauten um die Hälfte. Weiterhin profitieren diejenigen, die Kinder haben, denn für jedes einzelne erhöht sich die Zulage. Durch die Senkung der Einkommensgrenze auf 400.000 bzw. 70.000 Euro wird es außerdem weniger Menschen überhaupt ermöglicht diesen Zuschuss zu beantragen.
Maximale Einbußen: 1306 Euro

Wohnungsbauprämie

Wer einen Bausparvertrag besitzt, bekommt 2004 8,8 Prozent (vorher 10 Prozent) Wohnungsbauprämie auf seine Einzahlungen. Die maximale Prämie wurde auf 90 Euro (für Singles 45 Euro) herabgesetzt. Dies gilt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen für Ehepaare 51.200 Euro / Alleinstehende 25.600 Euro nicht übersteigt. Pro Jahr können dann für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus bis 1024 Euro für Ehepaare und 512 Euro für Singles geltend gemacht werden.
Maximale Einbußen: 6 bzw. 12 Euro

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen