Die Steuersätze - Das haben Sie mehr zu Verfügung 

Steuersenkungen: Die neuen Steuersätze -
So viel Geld haben Sie mehr zur Verfügung

Der Grundfreibetrag des zu besteuernden Einkommens wurde von 7426 auf 7664 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz sank von 19,9 auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent, was sich erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 52.152 Euro auswirkt.

Damit Sie sich einen besseren Überblick verschaffen können, wie sich die Steuersenkungen im Einzelnen auswirken, haben wir einige Steuerbeispiele für Sie berechnet.

Ledige ohne Kinder

Jahresbrutto-
einkommen (in Euro)
Entlastung 2004
(in Euro)
Entlastung 2004
(in Prozent)
16.000 279,80 22,4
22.000 314,39 10,2
44.000 616,12 5,5
60.000 966,38 5,2


Alleinstehende mit Kind

Jahresbrutto-
einkommen (in Euro)
Entlastung 2004
(in Euro)
Entlastung 2004
(in Prozent)
14.000 -85,00 -45
22.000 2,34 0,1
44.000 161,76 1,6


Verheiratete ohne Kinder

Jahresbrutto-
einkommen (in Euro)
Entlastung 2004
(in Euro)
Entlastung 2004
(in Prozent)
22.000 230,00 52,3
44.000 664,65 10,2
60.000 856.66 7,3


Verheiratete mit 1 Kind

Jahresbrutto-
einkommen (in Euro)
Entlastung 2004
(in Euro)
Entlastung 2004
(in Prozent)
22.000 230,00 52,3
44.000 661,13 10,3
60.000 852,26 7,3


Verheiratete mit 2 Kindern

Jahresbrutto-
einkommen (in Euro)
Entlastung 2004
(in Euro)
Entlastung 2004
(in Prozent)
22.000 230,00 52,3
44.000 684,60 10,8
60.000 848,30 7,4

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